Nach § 45 SGB XI sollen Pflegekassen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen unentgeltlich Schulungskurse durchführen
Anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige, Familienmitglieder, nahestehende Personen oder rechtliche Betreuer, die in die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen involviert sind und Unterstützung, Schulung oder Informationen benötigen. Auch ehrenamtliche Pflegepersonen können daran teilnehmen.
Der Zweck von Pflegeschulungen besteht darin, Fertigkeiten zu vermitteln, die es ermöglichen, die Pflege eigenständig durchzuführen.
Die Ziele dieser Schulungen sind die Förderung und Stärkung des sozialen Engagements in der Pflege, die Erleichterung und Verbesserung der Pflege und Betreuung (Qualitätssicherung) sowie die Minderung körperlicher und seelischer Belastungen, die durch die Pflege entstehen.
Die Kosten für die Schulungen werden mit der Pflegekasse abgerechnet. Bei privaten Versicherungen erfolgt die Zahlung in Vorkasse, wobei die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden kann und die Kosten anschließend erstattet werden.
Wir bieten Ihnen professionelle Schulungen zu wichtigen Themen der aktivierenden Pflege an, darunter:
Unsere Schulungen sind praxisnah, verständlich und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder einen individuellen Schulungsplan!
Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Pflegearbeit zu unterstützen!
In unseren Schulungen lernen Sie unter anderem:
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