Pflegeberatung nach § 37.3

Sie erhalten Pflegegeld und benötigen in regelmäßigen Abständen die kostenlose (Pflicht-) Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI? 

Wer hat Anspruch auf diese Beratung?

Die Pflegeberatung ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Auch mit einem Pflegegrad 1 können sie dieses Angebot nutzen.

Was sind die Vorteile für Sie?

Fachliche Begleitung: Unsere qualifizierten Pflegeberater/innen helfen Ihnen, die Pflege optimal zu organisieren – von der richtigen Hilfsmittelauswahl bis hin zu pflegerischen Handgriffen.
Entlastung im Alltag: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kraft sparen und die Pflegesituation für alle Beteiligten angenehmer gestalten.
Rechtliche & finanzielle Sicherheit: Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen – von Pflegesachleistungen über Verhinderungspflege bis hin zu Zuschüssen.
Vorbeugung von Überlastung: Durch regelmäßige Beratung vermeiden Sie frühzeitig Burn-out-Situationen und erhalten Tipps zur Selbstfürsorge.
Individuelle Lösungen: Jede Pflegesituation ist einzigartig – wir passen unsere Empfehlungen genau an Ihre Bedürfnisse an.

Wie läuft die Beratung ab?

Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt, um Ihre persönliche Pflegesituation kennenzulernen. Gemeinsam besprechen wir:

Aktuelle Herausforderungen in der Pflege

Optimierungsmöglichkeiten im Tagesablauf

Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege oder Betreuungsdienste

Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität

Ihre Vorteile auf einen Blick:

🔹 Kostenfrei: Die Beratung wird von Ihrer Pflegekasse übernommen.
🔹 Unabhängig & neutral: Wir arbeiten im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
🔹 Praktisch & alltagsnah: Keine theoretischen Ratschläge, sondern umsetzbare Hilfen.

Sie sind nicht allein – wir unterstützen Sie!
Nutzen Sie die professionelle Pflegeberatung, um Sicherheit und Entlastung in Ihrem Pflegealltag zu gewinnen. 

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch!

 

 

Pflegeberatung nach § 7a

Gemäß § 7a SGB XI haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf persönliche Pflegeberatung zu Hause. Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen nach Antrag einen Beratungstermin anbieten, entweder durch eine Kontaktperson, einen Termin oder einen Beratungsgutschein. Die Beratung umfasst die Ermittlung des Unterstützungsbedarfs, Informationen zu Leistungen, Erstellung eines Versorgungsplans und Unterstützung bei der Umsetzung. Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet, bei Privatversicherten erfolgt die Erstattung nach Vorkasse. Viele Pflegekassen bieten nur telefonische Beratung an, aber ein persönlicher Termin ist gesetzlich vorgesehen. Manche arbeiten mit externen Dienstleistern, wenige mit eigenen Beratern.

 

Anspruchsberechtigte Personen

  • Personen die einen Antrag auf Leistungen nach SGB XI gestellt haben
  • Auf Wunsch des Pflegebedürftigen auch den Angehörigen gegenüber oder weiteren Personen
  • Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Pflegekasse die Leistungen nach SGB XI erhalten


 

Kosten

  • Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet
  • bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet


 


 

Aufgabe

  • Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Beratung über Leistungen
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Förderung der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für den Versorgungsplan
  • Unterstützung bei der Genehmigung durch den Leistungsträge
  • Überwachung der Umsetzung des Versorgungsplans und Anpassung an veränderte Bedürfnisse bei Bedarf
  • Auswertung und Dokumentation Hilfeprozess


 

 


 

Unterstützung bei der Antragsstellung

hr Weg aus dem Antrags-Dschungel – mit unserer kompetenten Begleitung

 

Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit bedeutet oft einen wahren Behördenmarathon: Pflegegrad, Schwerbehinderung, Hilfsmittel – die Antragsflut kann überwältigend sein. Wir sind für Sie da, um diesen Weg zu ebnen und Ihnen wertvolle Kraft zu sparen.

Warum unsere Antragsbegleitung unverzichtbar ist:

📋 Fachliche Sicherheit
Unsere Experten wissen genau, welche Formulare wie auszufüllen sind – damit Ihr Antrag von Anfang an keine Schwachstellen aufweist.

Zeitersparnis & Effizienz
Während Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, übernehmen wir den kompletten Antragsprozess – von der Vorbereitung bis zur Einreichung.

💯 Erhöhte Erfolgsaussichten
Dank unserer Kenntnis der Bewertungskriterien erstellen wir überzeugende Anträge, die Ihre Situation lückenlos darstellen.

🛡 Ressourcenschonung
Kein stundenlanges Warten in Behörden – wir nehmen Ihnen den bürokratischen Ballast ab und bewahren Sie vor frustrierenden Ablehnungen.

Unsere Leistungen im Detail:

Individuelle Beratung zu allen möglichen Leistungen
Fachgerechte Antragserstellung für Pflegegrad, Schwerbehinderung etc.
Vorbereitung auf Begutachtungstermine
Nachvollziehbare Dokumentation Ihres Hilfebedarfs
Widerspruchsmanagement bei Ablehnungen

Verlassen Sie sich nicht auf Zufall – setzen Sie auf Expertise!
Mit unserer Unterstützung verwandelt sich der Antragsmarathon in einen klar strukturierten Weg zu Ihren Leistungen.

Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie alle Unterstützungen erhalten, die Ihnen zustehen – ohne unnötige Verzögerungen oder Komplikationen.


 

Hilfeleistung bei Einspruch Pflegeleistungen

Professionelle Begleitung bei Widerspruch gegen Pflegegutachten

Sie sind mit dem Ergebnis Ihres Pflegegutachtens nicht einverstanden? Als erfahrene Pflegeexpertin unterstütze ich Sie systematisch bei Ihrem Widerspruchsverfahren – für eine faire Neubewertung Ihrer Situation.

Mein Leistungsumfang für Sie:

🔍 Detailanalyse des Gutachtens

Gemeinsame Prüfung aller bewerteten Module

Identifizierung von Unstimmigkeiten und Bewertungsfehlern

Gegenüberstellung mit dem tatsächlichen Pflegebedarf

📑 Fachlich fundierte Widerspruchsbegründung

Medizinisch-pflegerische Argumentation

Einbindung relevanter Gesetzesgrundlagen

Formulierung konkreter Beanstandungspunkte

💡 Strategische Begleitung

Vorbereitung auf eventuelle Begutachtungstermine

Sicherstellung der vollständigen Bedarfsdarstellung

Vermeidung von Missverständnissen im Verfahren

Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist:

✔ Erhöhung der Erfolgsaussichten durch fachkundige Argumentation
✔ Entlastung von bürokratischem Stress
✔ Sicherstellung, dass alle Hilfebedarfe berücksichtigt werden
✔ Vermeidung von Fehlern im Widerspruchsverfahren

Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht auf angemessene Pflegegradeinstufung kämpfen!

Widerspruch einlegen – mit fairer & klarer Unterstützung

Ein Widerspruch gegen Pflegeleistungs-Bescheide ist oft Selbstzahlerleistung – aber wir finden gemeinsam eine passgenaue & tragbare Lösung für Sie:

Erstberatung kostenlos
Transparente Stundensätze (angepasst an Fall-Komplexität)

 

Individuelle Lösung für Ihr Widerspruchsmanagement

Im Gegensatz zur Pflegeberatung wird das Widerspruchsmanagement in der Regel als Eigenleistung (Selbstzahlerleistung) angeboten. Doch keine Sorge: Schon im ersten Gespräch finden wir eine passende finanzielle Lösung, die sich an Ihrem konkreten Bedarf orientiert – abhängig vom Einzelfall und dem erforderlichen Aufwand.

Hinweis:
Ich biete keine rechtliche Beratung an. Bei Bedarf vermittle ich Sie jedoch gerne an kompetente Netzwerkpartner aus meinem vertrauensvollen Experten-Netzwerk.

 

 

Kosten

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