
Pflegeberatung nach § 37.3
Sie erhalten Pflegegeld und benötigen in regelmäßigen Abständen die kostenlose (Pflicht-) Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Wer hat Anspruch auf diese Beratung?
Die Pflegeberatung ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Auch mit einem Pflegegrad 1 können sie dieses Angebot nutzen.
Was sind die Vorteile für Sie?
✔ Fachliche Begleitung: Unsere qualifizierten Pflegeberater/innen helfen Ihnen, die Pflege optimal zu organisieren – von der richtigen Hilfsmittelauswahl bis hin zu pflegerischen Handgriffen.
✔ Entlastung im Alltag: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kraft sparen und die Pflegesituation für alle Beteiligten angenehmer gestalten.
✔ Rechtliche & finanzielle Sicherheit: Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen – von Pflegesachleistungen über Verhinderungspflege bis hin zu Zuschüssen.
✔ Vorbeugung von Überlastung: Durch regelmäßige Beratung vermeiden Sie frühzeitig Burn-out-Situationen und erhalten Tipps zur Selbstfürsorge.
✔ Individuelle Lösungen: Jede Pflegesituation ist einzigartig – wir passen unsere Empfehlungen genau an Ihre Bedürfnisse an.
Wie läuft die Beratung ab?
Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt, um Ihre persönliche Pflegesituation kennenzulernen. Gemeinsam besprechen wir:
Aktuelle Herausforderungen in der Pflege
Optimierungsmöglichkeiten im Tagesablauf
Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege oder Betreuungsdienste
Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität
Ihre Vorteile auf einen Blick:
🔹 Kostenfrei: Die Beratung wird von Ihrer Pflegekasse übernommen.
🔹 Unabhängig & neutral: Wir arbeiten im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
🔹 Praktisch & alltagsnah: Keine theoretischen Ratschläge, sondern umsetzbare Hilfen.
Sie sind nicht allein – wir unterstützen Sie!
Nutzen Sie die professionelle Pflegeberatung, um Sicherheit und Entlastung in Ihrem Pflegealltag zu gewinnen.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch!

Pflegeberatung nach § 7a
Gemäß § 7a SGB XI haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf persönliche Pflegeberatung zu Hause. Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen nach Antrag einen Beratungstermin anbieten, entweder durch eine Kontaktperson, einen Termin oder einen Beratungsgutschein. Die Beratung umfasst die Ermittlung des Unterstützungsbedarfs, Informationen zu Leistungen, Erstellung eines Versorgungsplans und Unterstützung bei der Umsetzung. Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet, bei Privatversicherten erfolgt die Erstattung nach Vorkasse. Viele Pflegekassen bieten nur telefonische Beratung an, aber ein persönlicher Termin ist gesetzlich vorgesehen. Manche arbeiten mit externen Dienstleistern, wenige mit eigenen Beratern.
Anspruchsberechtigte Personen
- Personen die einen Antrag auf Leistungen nach SGB XI gestellt haben
- Auf Wunsch des Pflegebedürftigen auch den Angehörigen gegenüber oder weiteren Personen
- Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Pflegekasse die Leistungen nach SGB XI erhalten
Kosten
- Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet
- bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet
Aufgabe
- Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
- Beratung über Leistungen
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
- Förderung der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für den Versorgungsplan
- Unterstützung bei der Genehmigung durch den Leistungsträge
- Überwachung der Umsetzung des Versorgungsplans und Anpassung an veränderte Bedürfnisse bei Bedarf
- Auswertung und Dokumentation Hilfeprozess
Unterstützung bei der Antragsstellung
hr Weg aus dem Antrags-Dschungel – mit unserer kompetenten Begleitung
Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit bedeutet oft einen wahren Behördenmarathon: Pflegegrad, Schwerbehinderung, Hilfsmittel – die Antragsflut kann überwältigend sein. Wir sind für Sie da, um diesen Weg zu ebnen und Ihnen wertvolle Kraft zu sparen.
Warum unsere Antragsbegleitung unverzichtbar ist:
📋 Fachliche Sicherheit
Unsere Experten wissen genau, welche Formulare wie auszufüllen sind – damit Ihr Antrag von Anfang an keine Schwachstellen aufweist.
⚡ Zeitersparnis & Effizienz
Während Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, übernehmen wir den kompletten Antragsprozess – von der Vorbereitung bis zur Einreichung.
💯 Erhöhte Erfolgsaussichten
Dank unserer Kenntnis der Bewertungskriterien erstellen wir überzeugende Anträge, die Ihre Situation lückenlos darstellen.
🛡 Ressourcenschonung
Kein stundenlanges Warten in Behörden – wir nehmen Ihnen den bürokratischen Ballast ab und bewahren Sie vor frustrierenden Ablehnungen.
Unsere Leistungen im Detail:
✔ Individuelle Beratung zu allen möglichen Leistungen
✔ Fachgerechte Antragserstellung für Pflegegrad, Schwerbehinderung etc.
✔ Vorbereitung auf Begutachtungstermine
✔ Nachvollziehbare Dokumentation Ihres Hilfebedarfs
✔ Widerspruchsmanagement bei Ablehnungen
Verlassen Sie sich nicht auf Zufall – setzen Sie auf Expertise!
Mit unserer Unterstützung verwandelt sich der Antragsmarathon in einen klar strukturierten Weg zu Ihren Leistungen.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie alle Unterstützungen erhalten, die Ihnen zustehen – ohne unnötige Verzögerungen oder Komplikationen.
Hilfeleistung bei Einspruch Pflegeleistungen
Professionelle Begleitung bei Widerspruch gegen Pflegegutachten
Sie sind mit dem Ergebnis Ihres Pflegegutachtens nicht einverstanden? Als erfahrene Pflegeexpertin unterstütze ich Sie systematisch bei Ihrem Widerspruchsverfahren – für eine faire Neubewertung Ihrer Situation.
Mein Leistungsumfang für Sie:
🔍 Detailanalyse des Gutachtens
Gemeinsame Prüfung aller bewerteten Module
Identifizierung von Unstimmigkeiten und Bewertungsfehlern
Gegenüberstellung mit dem tatsächlichen Pflegebedarf
📑 Fachlich fundierte Widerspruchsbegründung
Medizinisch-pflegerische Argumentation
Einbindung relevanter Gesetzesgrundlagen
Formulierung konkreter Beanstandungspunkte
💡 Strategische Begleitung
Vorbereitung auf eventuelle Begutachtungstermine
Sicherstellung der vollständigen Bedarfsdarstellung
Vermeidung von Missverständnissen im Verfahren
Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist:
✔ Erhöhung der Erfolgsaussichten durch fachkundige Argumentation
✔ Entlastung von bürokratischem Stress
✔ Sicherstellung, dass alle Hilfebedarfe berücksichtigt werden
✔ Vermeidung von Fehlern im Widerspruchsverfahren
Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht auf angemessene Pflegegradeinstufung kämpfen!


Widerspruch einlegen – mit fairer & klarer Unterstützung
Ein Widerspruch gegen Pflegeleistungs-Bescheide ist oft Selbstzahlerleistung – aber wir finden gemeinsam eine passgenaue & tragbare Lösung für Sie:
✅ Erstberatung kostenlos
✅ Transparente Stundensätze (angepasst an Fall-Komplexität)
Individuelle Lösung für Ihr Widerspruchsmanagement
Im Gegensatz zur Pflegeberatung wird das Widerspruchsmanagement in der Regel als Eigenleistung (Selbstzahlerleistung) angeboten. Doch keine Sorge: Schon im ersten Gespräch finden wir eine passende finanzielle Lösung, die sich an Ihrem konkreten Bedarf orientiert – abhängig vom Einzelfall und dem erforderlichen Aufwand.
Hinweis:
Ich biete keine rechtliche Beratung an. Bei Bedarf vermittle ich Sie jedoch gerne an kompetente Netzwerkpartner aus meinem vertrauensvollen Experten-Netzwerk.