Pflegeberatung nach § 37.3

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause bringt viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Damit Sie in dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht allein stehen, sieht das Sozialgesetzbuch XI eine regelmäßige Pflegeberatung nach §37.3 vor.

 

Die Pflegeberatung ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Auch mit einem Pflegegrad 1 können sie dieses Angebot nutzen.

Was sind die Vorteile für Sie?

 

Wir bieten Ihnen diese Beratung unabhängig, fachkundig und mit Blick auf Ihre persönliche Situation. 

Unser Ziel ist es, Sie zu entlasten, Ihre Pflege zu stärken und sicherzustellen, dass alle Ihnen zustehenden Leistungen auch wirklich bei Ihnen ankommen.

Was Sie von uns erwarten dürfen:

Eine verständliche, individuelle Beratung – ohne wirtschaftliche Interessen

Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und Hilfsmitteln

Klarheit über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Pflegealltag

 

Wie läuft die Beratung ab?

Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt, um Ihre persönliche Pflegesituation kennenzulernen. Gemeinsam besprechen wir:

Aktuelle Herausforderungen in der Pflege

Optimierungsmöglichkeiten im Tagesablauf

Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege oder Betreuungsdienste

Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität

Ihre Vorteile auf einen Blick:

🔹 Kostenfrei: mit einem Pflegegrad wird die Beratung  von Ihrer Pflegekasse übernommen.
🔹 Unabhängig & neutral: Wir arbeiten im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
🔹 Praktisch & alltagsnah: Keine theoretischen Ratschläge, sondern umsetzbare Hilfen.

 

Sie sind nicht allein – wir unterstützen Sie!
Nutzen Sie die professionelle Pflegeberatung, um Sicherheit und Entlastung in Ihrem Pflegealltag zu gewinnen. 

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch!

 

 

Beratung nach § 7a
Gemäß § 7a des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) in Deutschland haben Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen einen Anspruch auf Pflegeberatung.
 

 


 

Um Ihrer Pflicht nachzukommen, kann die Pflegekasse einen konkreten Beratungstermin und 

eine Kontaktperson benennen oder einen Beratungsgutschein ausstellen.


 

Die Richtlinien gemäß § 17 Absatz 1a regeln das Verfahren, die Durchführung und die Inhalte dieser Pflegeberatung.


 Anspruchsberechtigte Personen

  • Personen die einen Antrag auf Leistungen nach SGB XI gestellt haben
  • Auf Wunsch des Pflegebedürftigen auch den Angehörigen gegenüber oder weiteren Personen
  • Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Pflegekasse die Leistungen nach SGB XI erhalten

Kosten

  • Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet
  • bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet

Aufgabe

  • Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Beratung über Leistungen
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Förderung der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für den Versorgungsplan
  • Unterstützung bei der Genehmigung durch den Leistungsträge
  • Überwachung der Umsetzung des Versorgungsplans und Anpassung an veränderte Bedürfnisse bei Bedarf
  • Auswertung und Dokumentation Hilfeprozess


 

 Erfahrungen:

  • Pflegekassen bieten oft nur telefonische Beratung an, jedoch besteht gemäß § 7a Absatz 1 SGB XI ein Anspruch auf eine persönliche Beratung zu Hause.
  • Ein Beratungsgutschein kann auf Einzelfallbasis ausgegeben werden.
  • Die meisten Pflegekassen arbeiten mit externen Dienstleistern zusammen, während nur wenige eigene Pflegeberater beschäftigen.

Zur Zeit stehen wir in den Verhandlungen mit den Pflegekassen !

Unterstützung bei der Antragsstellung

Ihr Weg aus dem Antrags-Dschungel – mit unserer kompetenten Begleitung

 

Orientierung und Unterstützung im Pflege- und Sozialleistungsdschungel

Pflegebedürftigkeit verändert vieles – nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch. Plötzlich stehen Begriffe wie Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis oder Hilfsmittelversorgung im Raum, und die Vielzahl an Formularen und Anträgen kann schnell überfordern.

In dieser Phase sind wir für Sie da. Mit fachlicher Präzision, strukturiertem Vorgehen und einem offenen Ohr begleiten wir Sie durch die bürokratischen Prozesse. Während Sie sich auf Ihre Gesundheit und Ihr familiäres Umfeld konzentrieren, kümmern wir uns um die korrekte und überzeugende Antragstellung – individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation.

Unsere Erfahrung mit den Anforderungen der Kostenträger und den Abläufen der Begutachtung hilft dabei, Ihre Anliegen klar und nachvollziehbar zu formulieren. So erhöhen wir die Chancen auf eine zügige und faire Entscheidung und schützen gleichzeitig Ihre Kraft und Ressourcen.

Ob es um die Vorbereitung auf eine Begutachtung, die Dokumentation Ihres Hilfebedarfs oder die Einreichung eines Widerspruchs geht – wir stehen Ihnen zur Seite. Nicht als Vermittler, sondern als unabhängiger Partner, der Ihre Interessen ernst nimmt und Sie durch den Behördenalltag begleitet.

Bitte beachten Sie: Anders als die gesetzlich geregelte Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI, erfolgt unsere Unterstützung bei der Antragstellung und Begutachtungsvorbereitung in der Regel als Eigenleistung.

Hilfeleistung bei Einspruch Pflegeleistungen

 

Professionelle Begleitung bei Widerspruch gegen Pflegegutachten

Sie sind mit dem Ergebnis Ihres Pflegegutachtens nicht einverstanden? Als erfahrene Pflegeexpertin unterstütze ich Sie systematisch bei Ihrem Widerspruchsverfahren – für eine faire Neubewertung Ihrer Situation.

 

Unsere Leistungsumfang für Sie:

 

Detailanalyse des Gutachtens

Gemeinsame Prüfung aller bewerteten Module

Identifizierung von Unstimmigkeiten und Bewertungsfehlern

Gegenüberstellung mit dem tatsächlichen Pflegebedarf

Fachlich fundierte Widerspruchsbegründung

Medizinisch-pflegerische Argumentation

Einbindung relevanter Gesetzesgrundlagen

Formulierung konkreter Beanstandungspunkte

Strategische Begleitung

Vorbereitung auf eventuelle Begutachtungstermine

Sicherstellung der vollständigen Bedarfsdarstellung

Vermeidung von Missverständnissen im Verfahren

Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist

Erhöhung der Erfolgsaussichten durch fachkundige Argumentation
Entlastung von bürokratischem Stress
Sicherstellung, dass alle Hilfebedarfe berücksichtigt werden
Vermeidung von Fehlern im Widerspruchsverfahren

Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht auf angemessene Pflegegradeinstufung kämpfen!

Fairer & klarer Unterstützung

Eine Unterstützung ist oft Selbstzahlerleistung – aber wir finden gemeinsam eine passgenaue & tragbare Lösung für Sie:

Erstberatung kostenlos
Transparente Stundensätze (angepasst an Fall-Komplexität)

 

Individuelle Unterstützung nach Maß Im Unterschied zur Pflegeberatung wird diese Form der Hilfe üblicherweise als Eigenleistung (Selbstzahlerleistung) erbracht. Aber keine Sorge: Bereits im ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam eine finanzielle Lösung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist – abhängig vom Einzelfall und dem erforderlichen Aufwand.

 

Wichtig: Wir bieten keine rechtliche Beratung an. Falls gewünscht, stellen wir jedoch gerne den Kontakt zu kompetenten Partnern aus meinem vertrauenswürdigen Experten-Netzwerk her.

 

 

Kosten

Kontakt: Pflege- & Betreuungsservice Änne Paetow und Sabine Rink

Hauptstraße 22, 23974 Blowatz

Telefon: 038427 41 48 52  Handy: 0176 766 84 684

Mail: info@betreuungsservice-blowatz.de

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