Neuigkeiten - Wissenswertes
Im ersten Beitrag dreht sich alles um den Entlastungsbetrag:
Sie erfahren, wie ihr als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 1–5 monatlich bis zu 131 € für Betreuungs-, Alltags- und Haushaltsdienste nutzt – für mehr Selbstständigkeit im Alltag und spürbare Entlastung eurer Angehörigen.

Entlastungsbetrag
131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1
Entlastung im Pflegealltag – einfach erklärt
💶 Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige, die zu Hause leben, erhalten monatlich bis zu 131 Euro (1.572 Euro im Jahr) – das gilt für alle Pflegegrade, auch Pflegegrad 1. Dieses Geld ist zweckgebunden: Es darf nur für bestimmte Hilfen im Alltag verwendet werden, z. B.:
zur Entlastung von Angehörigen oder anderen betreuenden Personen
zur Stärkung der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen
Falls das Geld in einem Monat nicht vollständig genutzt wird, kann es in die folgenden Monate übertragen werden – sogar bis Mitte des nächsten Jahres.
👩⚕️ Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Erstattet werden Aufwendungen für folgende Leistungen:
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt)
Ambulante Pflegedienste (z. B. Hilfe im Haushalt, Betreuung)
Ambulante Betreuungsdienste, z. B. Begleitung, Aktivierung, Alltagsunterstützung
Körperbezogene Pflegeleistungen (nur bei Pflegegrad 1, z. B. Hilfe beim Duschen)
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
💡 Wichtig: Bei Pflegegraden 2–5 darf der Entlastungsbetrag nicht für körperbezogene Pflege verwendet werden – das gilt nur für Pflegegrad 1.
📎 Belege müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden, damit die Kosten erstattet werden.
🧩 Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Diese Angebote sollen dafür sorgen, dass Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause wohnen können. Sie entlasten die pflegenden Personen und fördern soziale Teilhabe.
Drei Angebotsarten gibt es:
Betreuungsangebote
z. B. Gruppenangebote oder Einzelbetreuung
oft durch Ehrenamtliche mit Anleitung
auch für Menschen mit Demenz geeignet
Entlastung pflegender Angehöriger
z. B. durch Pflegebegleiter*innen oder zeitweise Betreuung zur Erholung der Pflegenden
Alltagsunterstützung
praktische Hilfen im Haushalt, Begleitung, organisatorische Hilfe
✔️ Diese Angebote müssen von den Bundesländern anerkannt sein und klare Qualitätskriterien erfüllen.
🔁 Was bedeutet Umwandlungsanspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich zu ihrem Entlastungsbetrag bis zu 40 % ihrer Pflegesachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Das heißt:
➡️ Wird ein Teil der Sachleistungen (z. B. häusliche Pflege durch einen Dienst) nicht genutzt, kann dieser Betrag stattdessen für Alltagsunterstützung verwendet werden – auch durch ambulante Betreuungsdienste.
💰 Das Pflegegeld wird dabei anteilig weitergezahlt – je nachdem, wie viel der Sachleistungen verbraucht wurden.
📋 Für die Kostenerstattung:
müssen Nachweise bei der Pflegekasse eingereicht werden
ein Antrag vorab ist nicht erforderlich